Was ist der Unterschied zwischen mobilem Arbeiten und Homeoffice?

Viele Arbeitnehmer:innen nutzen fürs Arbeiten von zu Hause den Begriff Homeoffice. Wann ist der Begriff zutreffend – und was genau ist der Unterschied zum mobilen Arbeiten oder zur Telearbeit? Welche Pflichten haben Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen? Eine Übersicht.

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Datum: 03.04.2023
Lesezeit: 4 Minuten
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Nach drei Jahren Corona-Pandemie ist es für viele Arbeitnehmer:innen zur Normalität geworden, einen Arbeitsplatz in den heimischen vier Wänden zu nutzen; laut einer ifo-Umfrage von 2022 arbeiten Vollzeitbeschäftigte in Deutschland im Schnitt 1,4 Tage im Homeoffice. 26 Prozent der Befragten würden sich eine:n neue:n Arbeitgeber:in und Job suchen, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten dürften.

Flexibles Arbeiten oder die „Möglichkeit auf Homeoffice“ ist zu einem regelrechten Lockbegriff in Stellenanzeigen geworden. Und doch gibt es immer wieder ein Wirrwarr der Begrifflichkeiten: Gilt das jetzt als „echtes“ Homeoffice, wenn Arbeitnehmer:innen auf dem Sofa sitzend ihre Videos für die Konferenz starten? Und meint mobiles Arbeiten vor allem das Arbeiten mit dem Handy oder beispielsweise im Zug? Was sagen eigentlich Arbeitgeber:innen zum Arbeitsplatz am Küchentisch?

Definition und Unterschiede: Homeoffice und mobiles Arbeiten
Der Begriff Homeoffice ist weit verbreitet, aber gesetzlich nicht weiter definiert. Er entspricht eigentlich dem, was in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung als Telearbeit definiert wird: Arbeitnehmer:innen haben einen festen Arbeitsplatz außerhalb des Büros, für den die gleichen Anforderungen gelten wie für den in der Firma. Das betrifft sowohl die Ausstattung (also beispielsweise ergonomisches Mobiliar, technische Geräte wie Drucker, ein stabiler Zugang zum Firmennetz) als auch die Arbeitszeiten. Was nicht heißt, dass es nicht auch flexible Arbeitszeitmodelle geben kann. Die Verantwortung bei dieser besonderen Form der Heimarbeit tragen die Arbeitgeber:innen, nicht die Arbeitnehmer:innen. Details sind meist in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten.

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Mobiles Arbeiten oder „mobile office“, wie es im Englischen heißt, kann hingegen überall stattfinden – zu Hause, von unterwegs, im Hotel, in der Ferienwohnung. Der/die Arbeitgeber:in stellt hierbei lediglich mobile Endgeräte wie einen Laptop oder ein Handy zur Verfügung, damit der/die Beschäftigte erreichbar ist für Nachfragen, Konferenzen etc. Es gibt kein Recht auf mobiles Arbeiten, meist bestehen aber in jeder Firma interne Regelungen.

Dessen ungeachtet gilt der Arbeitsschutz, wie zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung, bei der gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Störungen im Betriebsablauf sowie Unfälle vermieden werden sollen. Wer seinen Arbeitsplatz ins Bett oder aufs Sofa verlegt, betreibt also streng genommen mobiles Arbeiten, kann dies aber weiterhin Homeoffice nennen, weil es kein rechtlich bindender Begriff ist.

Wichtig ist aber in jedem Fall, als Arbeitnehmer:in den Schutz sensibler Daten zu wahren. Stellt der/ die Arbeitgeber:in einen Laptop zur Verfügung, so darf er nicht von anderen Familienmitgliedern genutzt werden. Arbeitnehmer:innen, die Kund:innen in ihrem Homeoffice empfangen, müssen dies womöglich vorher mit dem/der Vermieter:in besprechen. 

Der Rückzug ins Mobile – und seine Folgen
Auch Bestimmungen zur Arbeitszeit gelten für die mobile Arbeit genauso wie fürs Büro. Oft sind sie nur noch schwerer einzuhalten: Normalerweise gilt, dass Arbeitnehmer:innen mindestens 11 Stunden Ruhe vor dem nächsten Arbeitstag zustehen. Wer aber abends doch noch mal E-Mails liest oder auf dem Handy checkt, ob Kolleg:innen sich schon zurückgemeldet haben, nimmt seine Arbeit zwangsläufig mit ins Private. Dann sollte man gemeinsam mit der:dem Arbeitgeber:in über ein Modell nachdenken, wie Arbeit und Freizeit sich besser trennen lassen. Oft hilft ein Homeoffice-Arbeitsplatz, der am Abend bewusst verlassen wird.

Der Punkt der Vermischung von Privatem und Beruflichem gilt auch als größter Kritikpunkt am mobilen Arbeiten zu Hause: Denn schon der Weg zur Arbeit ist psychologisch wichtig. Fällt er weg, verschwimmt die Grenze zum Feierabend schnell, auch wenn sich zunächst viele über die gewonnene Zeit durch den weggefallenen Arbeitsweg freuen.

Auch Kinderbetreuung während der Arbeit oder das Arbeiten bei Krankheit können zur Belastung werden. Außerdem lässt sich das Homeoffice für Arbeitnehmer:innen nicht von der Steuer absetzen, solange Arbeitgeber:innen im Unternehmen ein Büro oder zumindest Arbeitsplatz und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen.

Sie wollen mehr wissen über das Thema mobiles Arbeiten? Hier haben wir alles Wichtige zusammengetragen. Außerdem halten wir fünf Tipps parat, wie Sie als Arbeitnehmer:in am besten mobil im Zug arbeiten können.

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