Reisen
Urlaubsplanung 2023: Es ist nie zu früh
Hat Ihr Arbeitgeber Sie auch schon nach Ihrer Urlaubsplanung für dieses Jahr gefragt? Dann sollten Sie so schnell wie möglich antworten. DB MOBIL erklärt, welche Rechte und Pflichten Sie als Arbeitnehmer haben.

In vielen Unternehmen ist es inzwischen üblich, die Urlaubsplanung bereits am Jahresanfang für das ganze Jahr festzulegen. Die Ferienzeiten sind besonders schnell von Mitarbeiter:innen mit schulpflichtigen Kindern besetzt. Da kann es zu Überschneidungen kommen.
Grundsätzlich gilt: Kein:e Mitarbeiter:in hat einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Zeiten für den Urlaub. Als Arbeitnehmer:in müssen Sie Ihren Urlaub immer mit der Führungskraft abstimmen. Auf dieser Ebene fällt die Entscheidung, ob Sie in der gewünschten Zeit in Urlaub gehen dürfen oder nicht.
Das Bundesurlaubsgesetz fordert die Arbeitgeber:innen aber ausdrücklich auf, dabei die Interessen ihrer Arbeitnehmer:innen zu berücksichtigen. Dass sie in den Ferienzeiten Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern den Vorrang geben sollten, ist selbstverständlich – aber leider nicht immer möglich. Auch andere soziale Kriterien wie die Urlaubsplanung von Ehepartner:innen oder anderen Familienmitgliedern können eine Rolle spielen. Dies verantwortungsvoll abzuwägen ist Sache der Vorgesetzten.

Schnell die Brückentage sichern
Zur Dokumentation der Urlaubsplanung gibt es in der Regel einen Urlaubsantrag, den Sie ausfüllen und von der Führungskraft genehmigen lassen müssen. In vielen Betrieben werden die Urlaubsanträge chronologisch bearbeitet. Das heißt: Wer schon früh seinen Antrag abgibt, hat gute Chancen, seinen Urlaubswunsch genehmigt zu bekommen. Ein Tipp: Brückentage zwischen Feiertagen und Wochenenden sind beliebte Urlaubstage – diese Zeiten sollten Sie sich schnell sichern, sonst sind sie von den Kolleg:innen belegt.
Wie viele Tage Jahresurlaub Ihnen zustehen, hängt von Ihrem Arbeitsmodell und Ihrer Arbeitszeit ab. Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche mit freiem Wochenende haben Sie einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 20 Tagen Urlaub pro Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24 Tage. Wie viel Jahresurlaub Sie genau haben, steht in Ihrem Arbeitsvertrag.
Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen?
Ihr:e Arbeitgeber:in kann darauf bestehen, dass Sie Ihren kompletten Jahresurlaub innerhalb eines Kalenderjahres nehmen – es sei denn, dass betriebliche Gründe Sie daran hindern, Urlaub zu nehmen. In solchen Fällen dürfen Urlaubstage in der Regel mit ins nächste Jahr hinübergenommen werden. Aber das soll die Ausnahme sein. Vor dem Stichtag, an dem Ihr Resturlaub verfällt, können Chef:innen Sie tatsächlich zwangsweise beurlauben, auch wenn Sie selbst keinen Urlaubsantrag gestellt haben.

Arbeitnehmer:innen sollen ihre Urlaubsplanung selbst gestalten können, so sieht es das Bundesurlaubsgesetz vor. Aber das ist nicht in jedem Fall möglich. Viele Unternehmen, vom Motorenwerk bis zur Arztpraxis, ordnen in jedem Jahr Betriebsferien an. Bis zu 60 Prozent des Jahresurlaubs ihrer Mitarbeiter:innen dürfen an diesen definierten Zeitraum gebunden sein – sofern dies im Urlaubsparagrafen des Arbeitsvertrags festgelegt ist. Mindestens 40 Prozent des Jahresurlaubs sollen von den Arbeitnehmer:innen so frei wie möglich geplant werden. Die meisten Beschäftigten, die in solchen Unternehmen arbeiten, sind daran gewöhnt und kommen gut damit zurecht.
Darüber hinaus gibt es kaum Möglichkeiten für eine Führungskraft, ohne das ausdrückliche Einverständnis seiner Mitarbeiter:innen Urlaub anzuordnen. Eine schlechte Auftragslage zum Beispiel reicht als Begründung nicht aus. Das zählt zum unternehmerischen Risiko. Doch die Frage, ob jemand bereit wäre, seinen Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nehmen, ist noch kein Vergehen. Denn es kann einem Unternehmen sehr helfen, wenn es ein paar Freiwillige gibt, die sich darauf einlassen. Die Entscheidungshoheit liegt hier bei den Beschäftigten.
Nun mag es Ihnen nicht liegen, die Urlaubsplanung schon Monate im Voraus zu beginnen. Aber sehen Sie es einmal so: Je länger der Vorlauf, desto günstiger können Sie Unterkünfte und Bahnreisen buchen, etwa mit dem Sparpreis der Deutschen Bahn. Und Sie können sich umso länger auf Ihren ersten Urlaubstag freuen.
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