Urlaubsplanung 2024: Es ist nie zu früh

Hat Ihr Arbeitgeber Sie auch schon nach Ihrer Urlaubsplanung für die kommenden Monate gefragt? Dann sollten Sie so schnell wie möglich antworten. DB MOBIL erklärt, welchen Anspruch und welche Pflichten Sie als Arbeitnehmer:in haben.

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Datum: 30.11.2023
Lesezeit: 3 Minuten
Ein Computerbildschirm zeigt ein Alarmsignal, darüber formt eine Hand das “Peace”-Symbol.
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Achtung: Am besten planen Sie Ihre Urlaubstage so früh wie möglich

In vielen Unternehmen ist es inzwischen üblich, die Urlaubsplanung bereits am Jahresanfang für das ganze Jahr festzulegen. Die Ferienzeiten sind besonders schnell von Mitarbeiter:innen mit schulpflichtigen Kindern besetzt. Da kann es zu Konkurrenzsituationen kommen. 

Grundsätzlich gilt: Kein:e Mitarbeiter:in hat einen gesetzlichen Anspruch auf bestimmte Zeiten für den Urlaub. Als Arbeitnehmer:in müssen Sie Ihren Urlaub immer mit dem oder der Vorgesetzten abstimmen. Auf dieser Ebene fällt jede:r Arbeitgeber:in die Entscheidung, ob Sie in der gewünschten Zeit in Urlaub gehen dürfen oder nicht.

Das Bundesurlaubsgesetz fordert die Arbeitgeber:innen aber ausdrücklich auf, dabei die Interessen ihrer Arbeitnehmer:innen zu berücksichtigen. Dass sie in den Ferienzeiten Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern den Vorrang geben sollten, ist selbstverständlich – aber leider nicht immer möglich. Auch andere soziale Kriterien wie die Urlaubsplanung von Ehepartner:innen oder anderen Familienmitgliedern der Arbeitnehmer:innen können eine Rolle spielen. Dies verantwortungsvoll abzuwägen, ist Sache der Arbeitgeber:innen.

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Die Zeit tickt: Um an Brückentagen Urlaub zu erhalten, sollten Sie schnell sein, denn sonst sind diese womöglich von Kolleg:innen belegt.

Schnell die Brückentage 2024 sichern

Zur Dokumentation der Urlaubsplanung gibt es in der Regel einen Urlaubsantrag, den Sie ausfüllen und von Ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen müssen. In vielen Betrieben werden die Urlaubsanträge chronologisch bearbeitet. Das heißt: Wer schon früh seinen Anspruch anmeldet, hat gute Chancen, seinen Urlaub genehmigt zu bekommen.

Ein Tipp für die Urlaubsplanung: Brückentage zwischen Feiertagen und Wochenenden sind beliebte Urlaubstage – diese Zeiten sollten Sie sich schnell sichern, sonst sind sie von den Kolleg:innen belegt. Ein Urlaubstag einsetzen und vier Tage zusammenhängender Urlaub herausbekommen, das geht im Jahr 2024 gleich mehrfach für Arbeitnehmer:innen auf. Christi Himmelfahrt liegt immer auf einem Donnerstag, diesmal auf dem 9. Mai. Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt ebenfalls auf einen Donnerstag. Und der 2. Weihnachtstag auch. Je nach Bundesland kommt noch der eine oder andere Urlaub unter Minimaleinsatz hinzu.

Wie viele Tage Jahresurlaub Ihnen zustehen, hängt von Ihrer Arbeitszeit ab. Bei einer klassischen Fünf-Tage-Woche mit freiem Wochenende haben Sie einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 20 Tagen Urlaub pro Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24 Tage. Beides läuft auf vier Wochen Urlaub hinaus. Wie viel Jahresurlaub Sie genau haben, steht in Ihrem Arbeitsvertrag.

Stets häufiger ist dort auch festgehalten, ob Sie Anspruch auf Workation haben. Das meint: Sie arbeiten vom Urlaubsort aus, knüpfen also Arbeits- und Urlaubstage aneinander. Ein ähnlicher Fall ist sogenanntes Bleisure Travel – dabei hängen Sie an eine Dienstreise noch privat genutzte Zeit an. Beides bedarf in der Regel genauer Absprache mit den Vorgesetzten.

Dürfen Arbeitgeber:innen Urlaub anordnen?

Ihr:e Arbeitgeber:in kann darauf bestehen, dass Sie Ihren gesamten Jahresurlaub innerhalb eines Kalenderjahres nehmen – es sei denn, dass betriebliche Gründe Sie daran hindern, Urlaub zu nehmen. In solchen Fällen dürfen Urlaubstage in der Regel mit ins nächste Jahr hinübergenommen werden. Aber das soll die Ausnahme sein. Vor dem Stichtag, an dem Ihr Resturlaub verfällt, kann Ihr:e Arbeitgeber:in Sie tatsächlich zwangsweise beurlauben, auch wenn Sie selbst keinen Urlaubsantrag gestellt haben.

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Stets gilt: Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Vorgesetzten über Ihren Urlaubswunsch.

Arbeitnehmer:innen sollen ihre Urlaubsplanung selbst gestalten können, so sieht es das Bundesurlaubsgesetz vor. Aber das ist nicht in jedem Fall möglich. Viele Unternehmen, vom Motorenwerk bis zur Arztpraxis, ordnen in jedem Jahr Betriebsferien an. Bis zu 60 Prozent des Jahresurlaubs ihrer Mitarbeiter:innen dürfen an diesen definierten Zeitraum gebunden sein – sofern dies im Urlaubsparagrafen des Arbeitsvertrages festgelegt ist. Mindestens 40 Prozent des Jahresurlaubs sollen von den Arbeitnehmer:innen so frei wie möglich geplant werden. Die meisten Beschäftigten, die in solchen Unternehmen arbeiten, sind daran gewöhnt und kommen gut damit zurecht.

Darüber hinaus gibt es kaum Möglichkeiten für den:die Arbeitgeber:in, ohne das ausdrückliche Einverständnis seiner:ihrer Mitarbeiter:innen Urlaub anzuordnen. Eine schlechte Auftragslage zum Beispiel reicht als Begründung nicht aus. Das zählt zum unternehmerischen Risiko. Doch wenn ein:e Arbeitgeber:in die Frage stellt, ob jemand bereit wäre, den Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt zu nehmen, ist das kein Verstoß gegen das Bundesarbeitsgesetz. Denn es kann einem Unternehmen sehr helfen, wenn es ein paar Freiwillige gibt, die sich darauf einlassen. Die Entscheidungshoheit liegt hier beim Arbeitnehmer oder bei der Arbeitnehmerin.

Nun mag es nicht jedem Mitarbeiter oder jeder Mitarbeiterin liegen, die Urlaubsplanung schon Monate im Voraus zu beginnen. Aber sehen Sie es einmal so: Je länger der Vorlauf, desto günstiger können Sie Unterkünfte und Bahnreisen buchen, etwa mit dem Sparpreis der Deutschen Bahn. Und Sie können sich umso länger auf Ihren ersten Urlaubstag freuen.

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