Dienstreise: Ist Reisezeit Arbeitszeit? Alles, was Sie wissen müssen

Bei einer Dienstreise entsteht Reisezeit. DB MOBIL erklärt, ob sie als Arbeitszeit gilt und was Sie sonst noch über die Fahrt zum Geschäftstermin wissen sollten.

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Mann arbeitet im Zug an seinem Laptop
Getty Images / luza studios

Neben der Tätigkeit am normalen Arbeitsplatz geht es für viele Mitarbeiter:innen auch auf Dienstreise. Die setzt der Definition nach eine längere An- und Abfahrt voraus. Welcher Anteil dieser Reisezeit als Arbeitszeit gilt und welcher nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, ob Sie unterwegs arbeiten müssen und welche Stunden Sie bezahlt bekommen, erklärt Ihnen DB MOBIL.
 
Wann Reisezeit als Arbeitszeit zählt 

Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit, solange sie während der regulären Arbeitszeit stattfindet. Dabei ist egal, welches Verkehrsmittel die Arbeitnehmer:innen nehmen und ob sie auf der Fahrt arbeiten, Filme schauen oder Däumchen drehen. Die Vergütung ist allerdings an zwei Bedingungen gekoppelt:

Erstens müssen Sie als Arbeitnehmer:in nachweisen, dass es sich bei der aufgewendeten Zeit auch um erforderliche Reisezeit handelt. Ein privater Zwischenstopp bei der Familie zum Beispiel kostet Zeit, die für die Dienstreise nicht nötig ist. Also muss der Arbeitgeber diese Stunden nicht zahlen. 

Zweitens muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auch auf der Dienstreise eingehalten werden. Das heißt: Die tägliche Höchstarbeitszeit liegt bei acht Stunden. In Ausnahmefällen kann auf zehn Stunden erhöht werden. Außerdem stehen dem Arbeitnehmer nach Ende der Arbeit mindestens elf Stunden Ruhezeit zu.

Gut zu wissen:

Fällt die Reise auf einen Sonntag, ist für den Arbeitgeber wichtig: 15 Sonntage im Jahr müssen arbeitsfrei bleiben. Außerdem müssen die Angestellten auf sonntäglicher Dienstreise innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag bekommen.

Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeit 

Findet die Reise auch außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit statt, gibt es andere Regeln. Beispiel: Sie arbeiten regulär von 8 bis 16 Uhr. Im Anschluss fahren Sie zu einem Kundentermin, der erst abends stattfindet, und anschließend nach Hause. Diese Fahrten sind keine Arbeitszeit, sondern Reisezeit.
Wichtig ist hier die genaue Absprache mit dem Arbeitgeber. Ist mit dem oder der Vorgesetzten abgeklärt, dass Sie die Reisezeit zum Arbeiten nutzen, kann sie als Arbeitszeit vergütet werden. 

Aber: Gibt es keine Vorgaben, wie Sie die Reisezeit nutzen sollen, gibt es keine Vergütung. Auch nicht, wenn Sie freiwillig auf der Fahrt arbeiten. 

Fahren Sie mit dem Auto und sitzen dabei am Steuer, gilt das ebenfalls als Arbeitszeit. Den Wagen selbst zu fahren ist laut Regelung zu anstrengend, um als Ruhezeit durchzugehen.

Aber: Ordnet der Arbeitgeber explizit die Reise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel an und Sie entscheiden sich trotzdem, mit dem Auto zu fahren, gilt das nicht als Arbeitszeit.
 
Dienstreise ins Ausland

Für Dienstreisen ins Ausland gibt es seit 2018 eine neue Gesetzgebung. Die vorherige wurde geändert, nachdem ein Mitarbeiter einer Baufirma geklagt hatte. Er wurde zu einer Baustelle nach China geschickt und brauchte für Hin- und Rückreise insgesamt vier Tage. Er bekam dafür pro Tag nur acht Stunden bezahlt, die reale Reisezeit umfasste allerdings viel mehr Zeit. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Unabhängig vom Arbeitszeitgesetz und unabhängig davon, wie Mitarbeiter:innen die Zeit auf der Fahrt nutzen – bei Auslandsreisen wird die gesamte Reisezeit vergütet, solange sie erforderlich ist. Es ist nur noch unklar, ob diese Regel für alle Betriebe gilt oder sich am Ende nur auf die Baubranche bezieht.
 
Arbeitszeit vor Ort 

Am Ziel angekommen, zählen alle beruflichen Tätigkeiten als Arbeitszeit, auch Telefonate mit Kolleg:innen und Geschäftsessen. Auch hier ist die maximale Arbeitszeit von acht Stunden nach dem ArbZG zu beachten. Zeit zwischen Terminen, die nicht für Arbeit genutzt wird, ist Freizeit und gilt nicht als Arbeitszeit. Arbeitnehmer:innen und Arbeitnehmer sollten auf der Dienstreise dokumentieren, wie viele Stunden sie für Arbeit nutzen, um den Überblick nicht zu verlieren.
 
Ausnahme Außendienstmitarbeiter:innen

Reisezeit ist Arbeitszeit, wenn das Reisen zu den Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses gehört. Das ist der Fall bei Außendienstlern ohne festen Arbeitsort. Sie können ihre Tätigkeit nicht ausüben, ohne zu reisen.

Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, sprechen Sie vor der Dienstreise mit Ihrer Führungskraft. Viele Unternehmen haben einen Leitfaden zu Arbeitszeit, Vergütung und anderen Fragen rund um die Dienstreise. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Zugreise beruflich zu nutzen, können Sie das schon bei der Reservierung einplanen: Wählen Sie einen Sitzplatz mit Tisch im Ruheabteil, um konzentriert arbeiten zu können.

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