Höhere Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem 21. Kilometer

Fahren Sie fast jeden Tag zur Arbeit? Dann holen Sie sich doch einen Teil Ihrer Fahrtkosten vom Finanzamt zurück. DB MOBIL erklärt, wie die Entfernungspauschale funktioniert und in welcher Höhe Arbeitnehmer:innen jetzt davon profitieren können.

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Datum: 20.02.2023
Lesezeit: 3 Minuten
Eine Frau mit einem Rucksack besteigt ein ICE.
© Deutsche Bahn AG/Max Lautenschläger

Rückwirkend zum 1. Januar 2022 hat die Bundesregierung im Mai 2022 die sogenannte Pendlerpauschale erhöht, die offiziell Entfernungspauschale heißt. Egal, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder E-Bike, dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen – in der Einkommensteuererklärung können Arbeitnehmer:innen sich für ihren Arbeitsweg vom Finanzamt Geld gutschreiben lassen. Es ist ganz einfach: Die Angaben zur steuerlichen Festsetzung der Pendlerpauschale tragen Sie in der Einkommensteuererklärung in die Anlage N ein.

Bei der Berechnung kommt es auf die Länge der kürzesten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an. Für bis zu 20 Kilometer können Sie 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag von der Steuer absetzen. Das ist die kleine Pendlerpauschale. Bei Strecken, die länger als 20 Kilometer sind, kommen Arbeitnehmer:innen in den Genuss der großen Pendlerpauschale. Die fällt durch das neue Klimapaket der Bundesregierung höher aus als in den Jahren zuvor: Für das Jahr 2022 werden 38 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Für das Jahr 2021 sind es 35 Cent, also auch schon fünf Cent mehr als in den Jahren zuvor.

Nur die einfache Entfernung zählt, nicht die tatsächlich gefahrenen Kilometer
Zur Berechnung der großen Entfernungspauschale teilen Sie Ihre Strecke in zwei Abschnitte auf: 1 bis 20 km x 30 Cent, ab dem 21. Kilometer berechnen Sie dann die höhere Pauschale von 38 Cent pro Kilometer. Sie müssen immer volle Kilometer angeben, angefangene Kilometer runden Sie grundsätzlich auf. Zugrunde gelegt wird allerdings nur die Länge der einfachen Wegstrecke, da es bei der Pendlerpauschale – anders als bei einer Kilometerpauschale – um die kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geht und nicht um die tatsächlich gefahrenen Kilometer.

Der dritte Faktor für die Berechnung der Entfernungspauschale ist neben Kilometer und Cent die Zahl der Arbeitstage, an denen Sie als Arbeitnehmer:in zu Ihrer Arbeitsstätte gefahren sind. Wie viele das waren, bekommen Sie ganz leicht heraus: Von der Gesamtzahl Ihrer Arbeitstage – bei einer 5-Tage-Woche sind das meist um die 250 Tage – brauchen Sie nur Ihre Urlaubs- und Krankheitstage sowie die Homeoffice-Tage abzuziehen. So kommen Sie auf die Zahl der Arbeitstage, an denen Sie tatsächlich zu Ihrer Arbeitsstätte gependelt sind. Pro Tag darf die Entfernungspauschale aber nur einmal angesetzt werden, selbst wenn Sie öfter hin- und hergefahren sind. Ob Sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung haben, spielt dabei keine Rolle.

Auch bei Fahrten zwischen mehreren Arbeitsstätten gilt die Pendlerpauschale immer nur für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Alles Weitere, zum Beispiel Fahrten zu anderen Filialen oder Produktionsstätten Ihres Unternehmens, fällt unter beruflich bedingte Reisekosten, die gesondert erfasst und als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, können Sie mit der Pendlerpauschale auch Ihre Fahrtkosten zum – wahrscheinlich sehr viel weiter entfernten – Familienwohnsitz von der Steuer absetzen. Die Aufwendungen für die längere Strecke sind in der Regel ziemlich hoch, insofern lohnt sich das.

Wer ein Jobticket hat, muss es in der Steuererklärung angeben
Insgesamt gilt für die Entfernungspauschale eine Höchstgrenze von 4500 Euro im Kalenderjahr. In gut begründeten Ausnahmefällen kann dieser Betrag jedoch auch überschritten werden. Zum Beispiel können Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder mindestens 50 mit Merkzeichen G höhere Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unbeschränkt geltend machen.

Arbeitnehmer:innen, die von Ihren Arbeitgeber:innen einen Teil der Fahrtkosten erstattet bekommen oder ein Jobticket erhalten haben, müssen dies in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese Beträge werden auf die Pendlerpauschale angerechnet. Das mag zunächst enttäuschen, weil die Höhe der Steuerersparnis sinkt. Doch bedenken Sie, dass die meisten Jobtickets auch gelten, wenn Sie in Ihrer Freizeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Sie sparen somit bei jeder Fahrt, ob zur Arbeit oder ins Schwimmbad oder zum Shoppen.

Anders verhält es sich, wenn Arbeitgeber:innen eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent auf die eigentlich steuerfreien Fahrtkostenzuschüsse oder Fahrkarten für Mitarbeiter:innen an das Finanzamt abführen. Diese – zugegebenermaßen eher seltene – Maßnahme würde Ihnen ermöglichen, die volle Pendlerpauschale abzusetzen und mit einem kostenlosen Ticket zu fahren. Denn das brauchen Sie in Ihrer Steuererklärung nicht aufzuführen.

Für Geringverdiener:innen, deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, gibt es für die Jahre 2021 bis 2026 zusätzlich zur Entfernungspauschale eine befristete Mobilitätsprämie. Alle, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale, also noch 5,32 Cent zusätzlich.

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