Höhere Verpflegungspauschale 2024: Alles, was Sie wissen müssen

Unterwegs auf Dienstreisen müssen nicht nur Fahrten und Übernachtung bezahlt werden, sondern auch die Verpflegung. DB MOBIL fasst zusammen, wie diese Kosten abgerechnet werden – und was sich 2024 ändert

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Datum: 29.12.2023
Lesezeit: 8 Minuten
Snack an der Theke: Eine Frau nimmt neben einem Mann eine Brezel entgegen
© Deutsche Bahn AG
Ob Brezel oder Sternerestaurant – für die Verpflegung auf Dienstreisen gibt es feste Pauschalsätze

Auf Dienstreisen entstehen Kosten. Nicht nur bei An- und Abreise, sondern auch am Zielort. Hotelübernachtungen, Restaurantbesuche, Kaffee to go, Umtrunk mit Kolleg:innen und Geschäftspartner:innen – die Verpflegung unterwegs ist teurer als im Alltag. Diese Ausgaben sind als Verpflegungsmehraufwand zusammengefasst. Kommt der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für Kaffee, Mineralwasser und Imbisse im Außeneinsatz auf? Und wie hoch ist die Erstattung?

So wird der Verpflegungsaufwand abgerechnet

Für jede Brezel, die man auf einer Dienstreise kauft, einen einzelnen Beleg einzureichen wäre ziemlich umständlich. Deswegen wird der Mehraufwand mit der Verpflegungspauschale vergütet. Das heißt, es gibt feste Pauschbeträge, die nicht davon abhängen, wie viel man wirklich für Essen ausgibt – egal, ob für eine Falafel am Imbiss oder einen Besuch im Sternerestaurant.

Man muss also keine Rechnungen beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin einreichen. Nach der Reise zahlt die Personalabteilung die Pauschale meistens aus. Geschieht das nicht, kann man diese in der Steuererklärung absetzen.

Wichtig zu wissen: Die Pauschalen gelten nur für die Kosten, die Arbeitnehmer:innen selbst übernehmen. Lädt zum Beispiel ein:e Firmenkund:in vor Ort zum Abendessen ein, bedeutet das eine Kürzung der Pauschale. Man muss also bei den Vorgesetzten wahrheitsgetreu angeben, für welche Verpflegung man selbst aufgekommen ist und für welche nicht. Kleine Snacks wie ein Müsliriegel oder unbelegte Brötchen sind keine Mahlzeit und führen zu keiner Kürzung.

Die Höhe der Beträge hängt zwar nicht von den realen Ausgaben ab, aber von anderen Faktoren. Ab einer gewissen Reisedauer wird die Verpflegungspauschale erhöht. Ist die Geschäftsreise in weniger als acht Stunden abgewickelt, fällt dafür gar kein Verpflegungsgeld an. Außerdem unterscheiden sich die Sätze von Land zu Land. Die genauen Zahlen erfahren Sie hier.

Neue Spesensätze für Deutschland 2024

Das Bundesfinanzministerium hat für 2024 neue Sätze beschlossen. Diese sehen folgende Tarife vor: Bei einer Abwesenheit zwischen acht und 24 Stunden gibt es im Inland 16 Euro – zwei Euro mehr im Vergleich zum Vorjahr. Das ist die sogenannte kleine Verpflegungspauschale. Werden  24 Stunden überschritten, steigt sie auf 32 Euro, das ist dann die große Verpflegungspauschale. Bei mehrtägigen Dienstreisen gibt es außerdem 16 Euro für den An- und Abreisetag.

Sonderfall: Sie unternehmen mehrere kurze Dienstreisen an einem Tag. In diesem Fall dürfen Sie die Abwesenheitszeit zusammenrechnen und wenn sie mindestens 8 Stunden beträgt, bekommen Sie die Verpflegungspauschale.

Sofern Arbeitgeber:innen nicht die tatsächlich angefallenen Hotelkosten erstatten, ist die Zahlung einer Übernachtungspauschale möglich. Sie liegt in Deutschland bei 20 Euro pro Nacht und wird auch dann gezahlt, wenn Sie etwa bei Ihrer Schwester im Gästebett nächtigen.

Im Ausland gilt dasselbe Prinzip der kleinen und großen Verpflegungspauschale. Sie berechnen sich auch nach derselben Stundenanzahl. Die konkreten Beträge sind aber überall anders. Das liegt daran, dass der Verpflegungsmehraufwand auf der Dienstreise höher oder geringer ausfällt, je nach dem Preisniveau am Zielort. Das liegt für die Schweiz bekanntlich höher als zum Beispiel in der Tschechischen Republik.

Pauschalbeträge im Ausland ab 2024

Um diese Unterschiede auszugleichen, gibt es in jedem Land, teilweise sogar in einzelnen Städten und Regionen, andere Pauschalen. Dabei gilt bei der Anreise die Verpflegungspauschale des Landes, das der Arbeitnehmer vor Mitternacht erreicht. Bei der Abreise gilt die des letzten Tätigkeitsortes.

Hier finden Sie eine Auswahl an Ländern mit den Sätzen, die ab 1.1.2024 gelten. Die komplette Auflistung gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr neu heraus. Weil wirtschaftliche Bedingungen sich wandeln, ändern sich mit jedem Jahr die Beträge für einige Länder.

Sonderfall: Sie verbinden Ihre Dienstreise mit einem privaten Aufenthalt oder einem Urlaub. Diese Art des sogenannten Bleisure Travels liegt im Trend. 

Sofern Sie also die Dienstreise privat verlängern, wird ermittelt, wie viel Zeit die rein dienstlichen Verpflichtungen in Anspruch genommen haben – nur dafür ist die Verpflegungspauschale fällig. Es kann auch vorkommen, dass unterwegs zwei oder mehr dienstliche Anlässe anfallen, die ein oder mehrere Tage auseinander liegen. Dann profitieren Sie davon, dass auch für diese „Brückentage“ zwischen den Terminen die Verpflegungspauschale gezahlt wird.

Verpflegungspauschale von der Steuer absetzen

In der Regel zahlt das Unternehmen seinen Angestellten das Geld für den Verpflegungsmehraufwand nach der Dienstreise aus. Der erhaltene Betrag in der Höhe der Pauschale ist für Sie steuerfrei, das Unternehmen setzt ihn als Betriebsausgabe von der Steuer ab. Zahlt Ihr:e Arbeitgeber:in den Pauschbetrag nicht, können Sie ihn als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Das gilt auch für Selbstständige, die ihre Dienstreisen organisieren, ohne bei einem Unternehmen angestellt zu sein.

Falls Verpflegung bereitgestellt wird, müssen die Beiträge selbstständig gekürzt werden. Für ein erhaltenes Frühstück gehen von der Verpflegungspauschale rund 20 Prozent ab. Für Mittag- und Abendessen jeweils 40 Prozent. Berechnet werden die Kürzungen mit der großen Verpflegungspauschale, die 32 Euro beträgt. Davon raucht einem erstmal der Kopf, aber wenn man die Rechnung aufstellt, wird es verständlich. Gehen wir das einmal durch:

32 Euro x 0,2 = 6,40 Euro
32 Euro x 0,4 = 12,80 Euro

Diese Zahlen gelten auch bei einer kürzeren Reise, für die insgesamt nur 16 Euro erstattet werden. Beispiel: Sie waren 9 Stunden auf Dienstreise, die Firma hat Ihnen das Mittagessen gezahlt. Es bleiben Ihnen 16 Euro minus 12,80 Euro, also 3,20 Euro der Pauschale übrig.
Dabei wird aber nur bis auf null Euro gekürzt. Minuskosten, für die Sie im Nachhinein draufzahlen müssen, gibt es nicht.

Auf der Rückfahrt können Sie die Abrechnung bereits in der Bahn erledigen – um sich dann von der restlichen Pauschale mit einem wohlverdienten Kaffee oder Snack aus dem Bordbistro zu belohnen. 

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